Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe.
Pensionskassenbeiträge und freiwillige Einkäufe sind ein wichtiges Instrument der Altersvorsorge. Durch übermässige Lohnabzüge oder im Verhältnis zum Lohn unverhältnismässige Einkäufe kann das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit jedoch umgangen werden und dadurch erhebliche Steuervorteile erzielt werden. Diese Initiativenidee will solche Steuerpraktiken einschränken und eine faire Besteuerung für alle sicherstellen.
Problem
- Gutverdiener sowie vereinzelt auch Arbeitgeber nutzen überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe zur Steuerumgehung. Dies untergräbt die Steuergerechtigkeit, insbesondere da bei späterem Kapitalbezug nur ein Bruchteil der Besteuerung anfällt.
- Als Arbeitnehmer hat man neben der Säule 3a und den Einkäufen bei der 2. Säule keine Hebel um die Steuern zu senken. Wenn man nun hier etwas streicht, bleibt einem gut verdienenden Angestellten nichts übrig. Diese zahlen bereits viel. Arbeitgeber haben viel mehr Möglichkeiten.
Solution
- Freiwillige Einkäufe sind pro Steuerjahr steuerlich abzugsfähig bis 50 % des Bruttolohns, maximal jedoch das 10-fache der maximalen jährlichen AHV-Altersrente (2026 ca. 300'000). Es gilt stets der tiefere Betrag. Höhere Einkäufe bleiben erlaubt, aber ohne Steuerabzug.
- Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.
Benefit
- Die Massnahme stärkt das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gemäss Art. 127 Abs. 2 BV. Gezielte Steuervermeidung über die Pensionskasse wird eingedämmt ohne das System zu verändern.
- Eingeschränkte Abzüge erhöhen die Steuerbasis bei Gutverdienenden. Die Mehreinnahmen entlasten die öffentliche Hand und können für Sozialwerke wie AHV und IV oder Investitionen in Bildung genutzt werden.
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