Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe. — Solution

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Solution

Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.

Discussion

Plural • Lösung #2 zu Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe.