Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe. — Solution
Solution
Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.
Discussion
- Christian T. (2026-05-20): Besser wäre es, wenn die maximale Summe von Sparbeiträgen und Einkäufen reglementiert wird. Werden nur Einkäufe limitiert, so werden kreative Arbeitnehmer einen frewilligen Sparplan mit 50% Sparbeitrag zaufsetzen. Weden nur Sparbeiträge limitiert, so gibt es dann einfach frewilige Einkäufe von 50%+. Die Summe beider Beträge (Sparbeiträge & Einkäufe) muss limitiert werden.