Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe. — Solution

Freiwillige Einkäufe sind pro Steuerjahr steuerlich abzugsfähig bis 50 % des Bruttolohns, maximal jedoch das 10-fache der maximalen jährlichen AHV-Altersrente (2026 ca. 300'000). Es gilt stets der tiefere Betrag. Höhere Einkäufe bleiben erlaubt, aber ohne Steuerabzug.

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Solution

Freiwillige Einkäufe sind pro Steuerjahr steuerlich abzugsfähig bis 50 % des Bruttolohns, maximal jedoch das 10-fache der maximalen jährlichen AHV-Altersrente (2026 ca. 300'000). Es gilt stets der tiefere Betrag. Höhere Einkäufe bleiben erlaubt, aber ohne Steuerabzug.

Plural • Lösung #1 zu Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe.