Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe. — Solution

Open the interactive version

Solution

Freiwillige Einkäufe sind pro Steuerjahr steuerlich abzugsfähig bis 50 % des Bruttolohns, maximal jedoch das 10-fache der maximalen jährlichen AHV-Altersrente (2026 ca. 300'000). Es gilt stets der tiefere Betrag. Höhere Einkäufe bleiben erlaubt, aber ohne Steuerabzug.

Plural • Lösung #1 zu Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe.