Keine Steuerprivilegien durch überhöhte Pensionskassenbeiträge und Einkäufe. — Benefit

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Benefit

Die Massnahme stärkt das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gemäss Art. 127 Abs. 2 BV. Gezielte Steuervermeidung über die Pensionskasse wird eingedämmt ohne das System zu verändern.