Restricziun da pajaments e contribuziuns da spargn da la cassa da pensiun — Solution
Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.
Solution
Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.