Restriction des versements et des cotisations d’épargne dans les caisses de pension — Solution

Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.

Open the interactive version

Solution

Laufende Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur bis 30 % des Bruttolohns steuerlich abzugsfähig. Höhere Einzahlungen bleiben erlaubt aber steuerpflichtig.

Plural • Solution #2 pour Restriction des versements et des cotisations d’épargne dans les caisses de pension