Stell dir vor, du sitzt im Tram, liegst in der Badi oder erzählst im Café etwas Persönliches. Jede Brille, jeder Ring, jeder Anstecker könnte filmen. Du siehst es nicht und erfährst nie, wo die Aufnahme landet: auf Instagram, auf Servern im Ausland, im Training einer KI. Allein 2025 wurden weltweit rund sieben Millionen Kamerabrillen verkauft. Neue Geräte folgen.
Das verändert uns alle. Wer jederzeit gefilmt werden könnte, redet vorsichtiger und fällt lieber nicht auf. Social Media hat das Gefühl, ständig bewertet zu werden, aufs Handy gebracht. Getarnte Kameras tragen es auf die Strasse. Freie Gespräche und Begegnungen sind aber die Grundlage der Demokratie.
Warnlämpchen und Einwilligungspflichten helfen nicht. Eine Regel wirkt nur, wenn man ihren Bruch bemerkt. Bei einer Kamera, die wie eine Brille oder ein Schmuckstück aussieht, bemerkst du nichts. Prüfen lässt sich nur, ob solche Geräte verkauft werden. Geräte für heimliche Aufnahmen verbietet die Schweiz schon seit 1969. Getarnte Kameras gehören dazu.
Das Strafrecht ist gemäss Artikel 123 der Bundesverfassung Sache des Bundes. Diese Petition fordert die Bundesversammlung auf, alle getarnten Kameras zu verbieten. Unterschreib jetzt: Je mehr wir sind, desto weniger kann die Politik wegschauen.
Menschen können im öffentlichen Raum davon ausgehen, dass sie nicht heimlich aufgenommen werden. Nicht die einzelne Aufnahme ist der Hauptschaden, sondern das Gefühl, jederzeit aufgenommen werden zu können.
Verbieten: Getarnte Kameras gelten als Spionagegeräte. Kamerabrillen und andere Geräte, die nicht klar als Kamera erkennbar sind, werden im Strafgesetzbuch den Geräten für heimliche Aufnahmen gleichgestellt. Herstellen, Einführen, Verkaufen, Bewerben und Besitzen sind verboten. Wer ein solches Gerät nutzt, macht sich strafbar.
Erfassen: Jede Form, heute und in Zukunft. Das Verbot gilt für Brillen, Ringe, Anstecker, Anhänger und alle künftigen Geräte, die unauffällig oder dauernd Bild oder Ton aufnehmen. Massgebend ist, was ein Gerät kann und wie es aussieht, nicht sein Name. Smartphones und klar erkennbare Kameras sind nicht betroffen.
Verbieten: Gesichtserkennung durch Private. Niemand darf Menschen im öffentlichen Raum mit Gesichtserkennung identifizieren. Verboten ist auch, Apps, Gesichtssuchdienste oder Geräte mit dieser Funktion in der Schweiz anzubieten. So kann kein Fremder mehr per Foto herausfinden, wer du bist und wo du wohnst.
Durchsetzen: Kontrolle bei Handel, Plattformen und Zoll. Der Bund kontrolliert Händler, Onlineshops und Plattformen, die in die Schweiz liefern. Plattformen müssen Angebote verbotener Geräte für die Schweiz sperren. Der Zoll zieht verbotene Geräte ein, auch bei Bestellungen von Privatpersonen.
Ausnehmen: Nur geprüfte Hilfsmittel. Menschen mit Sehbehinderung erhalten Assistenzgeräte weiterhin, auf ärztliche Verordnung und registriert. Diese Geräte werten Bilder nur zur unmittelbaren Hilfe aus, speichern nichts und geben nichts weiter. Erlaubt bleibt auch der Einsatz in geschlossenen Betrieben.