Stell dir vor, dein Kind ist ein Jahr alt und du musst zurück an die Arbeit. Eine Krippe kostet in Zürich schnell über tausend Franken im Monat. Wer sich das nicht leisten kann, bleibt zu Hause. Dein Kind hat dann nicht die gleichen Chancen wie das Nachbarskind, nur weil die Konten der Eltern unterschiedlich gefüllt sind.
Auch wer keine Kinder hat, zahlt mit. Senken gut ausgebildete Eltern ihr Pensum, weil Betreuung fehlt oder zu teuer ist, verliert der Kanton Steuereinnahmen und die Wirtschaft Fachkräfte. Eine öffentliche Vorschule erhöht die Erwerbsbeteiligung von Müttern und finanziert sich so teilweise selbst.
Eltern, die früh eine Kita suchen, weil frühe Förderung wichtig ist, zahlen den vollen Preis selbst, während der Kindergarten ab vier Jahren kostenlos ist. Wer sich früh kümmert, wird finanziell bestraft statt unterstützt.
Das Schulwesen liegt gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone, der Kantonsrat kann diese Lücke schliessen. Diese Petition beruht auf einer öffentlichen Debatte auf der Plattform Plural mit über 100 Beteiligten. Diese Petition fordert den Kantonsrat des Kantons Zürich auf, eine öffentliche, freiwillige Vorschule ab dem ersten Lebensjahr einzuführen.
Einführen: Öffentliche Vorschule ab einem Jahr Der Kanton Zürich führt eine staatlich finanzierte und organisierte Vorschule für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein, nach dem Vorbild des bestehenden Kindergartens. Die Teilnahme bleibt freiwillig, Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen.
Anbinden: Vorschule pädagogisch an Kindergarten Die Vorschule wird nicht als eigenständige Betreuungseinrichtung aufgebaut, sondern inhaltlich und pädagogisch direkt an den bestehenden Kindergarten angebunden. Übergänge werden so gestaltet, dass Kinder ohne Bruch vom einen ins andere Angebot wechseln.
Koordinieren: Organisation kantonal über EDK Die Vorschule wird organisatorisch wie der Kindergarten über die kantonalen Bildungs- und Erziehungsdepartemente geführt. Die EDK koordiniert die Umsetzung zwischen den Kantonen, die operative Verantwortung verbleibt bei den Gemeinden.
Sicherstellen: Verbindliche Qualität und Gratis-Lernmittel Der Kanton setzt verbindliche Qualitätsstandards für alle Vorschulen fest und kontrolliert deren Einhaltung analog zur Aufsicht über öffentliche Kindergärten. Lernmaterialien werden kostenfrei bereitgestellt, damit alle Kinder unabhängig von Herkunft und Einkommen der Eltern die gleichen Voraussetzungen haben.
Übernehmen: Finanzierung durch die öffentliche Hand Die Vorschule wird vollständig oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert, analog zur Finanzierung der Volksschule. Zwei Varianten stehen zur Diskussion: vollständige Finanzierung über die Gemeindesteuern wie beim Kindergarten, oder eine Verteilung der Kosten auf Gemeinden, Kantone, Bund sowie Arbeitgeber und Eltern.