Plural • Lösung #23 zu Schutz vor Femiziden darf nicht an Geld oder Zeit scheitern
Lösung #23
Alternierende Obhut als Standard in Nachtrennungssituatioen definieren, da wissenschaftlich erwiesen dieses Modell 1:1 mit der Abahme an häuslicher Gewalt korreliert und daher an einer wichtigen Ursache ansetzt.
Überzeugt? Bewerte diesen Beitrag aus der Community – und hilf mit, die besten Ideen sichtbar zu machen.
3 Kommentare
Diskutiere mit: stelle Fragen, hinterfrage und ergänze, damit der Beitrag klarer wird.
1000 verbleibende Zeichen
O. H.Moderation
vor 2 Monaten
Danke für Vorschlag und Quelle. Wir haben Studie und Rechtslage geprüft.
Die Studie ist gut gemacht. Sie untersucht spanische Reformen ab 2010. Vorher galt dort die alleinige Obhut als Regel, gegen den Willen der Mutter war eine geteilte Obhut kaum durchsetzbar. Das änderte sich, danach ging die Partnergewalt zurück.
Diesen Schritt hat die Schweiz aber längst gemacht. Seit 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge die Regel, auch ohne Einigung der Eltern. Seit 2017 muss das Gericht die alternierende Obhut prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind es verlangt. Ein Veto der Mutter gibt es hier nicht.
Was die Studie misst, ist bei uns bereits Gesetz. Und gemessen wurde Partnergewalt, nicht Femizide.
Dürfen wir den Vorschlag auf eine die Schweizer Lücke anpassen?
Neu: «Die alternierende Obhut wird nach einer Trennung von Amtes wegen geprüft und nicht erst auf Antrag, ausser es liegt dokumentierte Gewalt vor.»
0
R. R.Autor
vor 2 Monaten
Vermutlich wäre ein sinnvollerer Vorschlag eher so: "Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut aufgrund von selbst geschaffener Distanz verunmöglicht, wird die Obhut im Standard dem anderen Elternteil zu gewiesen, sofern dieser gewillt ist.". Das würde den Missbrauch massiv reduzieren und damit auch die Spannungen zwischen den Elternteilen. In gewissen Orten passiert dies genau schon so. Kaliforniern z.b. kennt ein solches Gesetz, wo man die Obhut praktisch als Automatismus verliert, wenn man die Kinder entzieht und andere Länder gewichten dies auch einiges stärker, als z.b. die Schweiz.
Die Frage ist, ob dies nicht grundsätzlich ein komplettes Thema für sich wäre, wenn diese jedoch auch zusammenhängen... Schlussendlich basiert Gewalt immer auf irgendeiner Grundlage. Ich persönlich finde es intelligenter zuerst die Ursachen versuchen zu bekämpfen, statt die Folgen, wenn es in der Regel auch immer eine Kombination von beidem braucht.
0
R. R.Autor
vor 2 Monaten
In der Theorie wäre das so, ja. In der Praxis wird dies nur teilweise bis gar nicht umgesetzt. Das habe ich inzwischen von mehreren Politikern und auch von Anwälten so bestätigt bekommen. Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut torpedieren möchte (z.b. durch Kindesentzug und Wegzug), dann konkludieren die Gerichte einfach, jetzt können wir ja gar keine alternierende Obhut mehr machen, weil die Distanz zu gross ist. Und fertig ist die Prüfung. Wenn man mal ein konkreter Fall anschauen möchtest, es gibt einen Blog dazu: Kinderschutz Aargau
Gesetz und Realität laufen gigantisch auseinander, ZGB Art. 301a wird z.b auch gar nicht umgesetzt bzw. gibt es bei einem Verstoss dagegen keine Konsequenzen.
Einzig, dass die Femizidrate und Partnergewalt natürlich nicht gleichzusetzen ist, da gebe ich recht. Ich habe die Studie jetzt nicht mehr 100% im Kopf, aber wenn ich mich recht erinnere, ist auch die Femizidrate zurückgegangen, wenn auch nicht im selben Ausmass.