Schuldenabbau durch Erbschaftsbesteuerung.
Sofern ein Erbe das doppelte der aktuellen Schuldenbelastung pro Kopf übersteigt, wird zuerst der pro-Kopf Anteil der Erblassenden Person an den Schulden getilgt.
Es gilt die Allgemeinheit vor Zinslast und Verbindlichkeit zu schützen.
D. M. vor 4 Monaten
23 Stimmen
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