Hohe Erbschaften zur Umverteilung nutzen und damit die Meritokratie fördern. — Solution
Die Erbschaftssteuer wird mit moderaten Sätzen eingeführt. z.B. mit 2 - 4 %. Dadurch profitieren alle und ein solcher Steuersatz würde auch von den Reichen getragen.
Solution
Die Erbschaftssteuer wird mit moderaten Sätzen eingeführt. z.B. mit 2 - 4 %. Dadurch profitieren alle und ein solcher Steuersatz würde auch von den Reichen getragen.
Discussion
- Oliver Herren (2026-07-08): Ein Pauschalsatz von 2 bis 4% auf alle verfehlt das Ziel: Er belastet kleine und mittlere Erbschaften unnötig, während er grosse kaum trifft. Bei CHF 100 Mio. wären 4 % nur CHF 4 Millionen. Für den Erben irrelevant, da das restliche Kapital sich weiter selbst akkumuliert (r > g). Sinnvoller wäre ein hoher Freibetrag mit stark progressiven Sätzen darüber. Der Freibetrag sollte grosszügig sein , etwa CHF 15 Millionen oder dynamisch als Medianvermögen x 100. Damit normales Familienvermögen vollständig geschützt bleibt. Nur so trifft die Steuer gezielt jene Vermögen, bei denen Kapital strukturell selbstverstärkend wirkt. Und es gibt genug Vermögen dieser Grössenordnung, um substanzielle Einnahmen zu erzielen. Auch mit hohem Freibetrag und ohne die breite Bevölkerung zu belasten.
- Marco Preuss (2026-07-06): Auf keinen Fall, diese Werte wurden bereits mindestens einmal versteuert und wurden von Netto-Einkommen erschaffen. Davon nochmals etwas zu entwenden und den Faulpelzen zukommen zu lassen ist schon anti-sozial.
- ↳ Stefan Jauk (2026-07-06): Ich sehe deinen Punkt. Es ist aber auch nicht in Ordnung, dass irgend jemand, ohne, dass er einen Finger krumm machen muss, 100 Millionen geschenkt bekommt und davon nichts versteuern muss. Eine moderate Abgabe tut ja niemandem weh, bei der grossen Summe entsteht aber für die Volkswirtschaft eine wichtige Einnahme.
- Stefan Jauk (2026-07-06): Die Erbschaftssteuer fällt beim vererben an - einmalig.
- Roel de Haan (2026-07-06): Als jährliche Steuer, nicht einmalige Steuer. Dafür sind 2-4% allerdings schon wieder hoch angesetzt.
- ↳ Stefan Jauk (2026-07-06): Die Erbschaftssteuer fällt beim vererben an - einmalig.