Bussen für Nichtwähler um die Stimmbeteiligung zu erhöhen. — Solution

Wer das Abstimmungs- oder Wahlcouvert unausgefüllt, aber fristgerecht zurückschickt, gilt als bewusst enthaltend und wird nicht gebüsst. Damit bleibt die negative Stimmfreiheit (Recht auf Enthaltung) gewahrt.

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Solution

Wer das Abstimmungs- oder Wahlcouvert unausgefüllt, aber fristgerecht zurückschickt, gilt als bewusst enthaltend und wird nicht gebüsst. Damit bleibt die negative Stimmfreiheit (Recht auf Enthaltung) gewahrt.