Bussen für Nichtwähler um die Stimmbeteiligung zu erhöhen. — Solution
Wer das Abstimmungs- oder Wahlcouvert unausgefüllt, aber fristgerecht zurückschickt, gilt als bewusst enthaltend und wird nicht gebüsst. Damit bleibt die negative Stimmfreiheit (Recht auf Enthaltung) gewahrt.
Solution
Wer das Abstimmungs- oder Wahlcouvert unausgefüllt, aber fristgerecht zurückschickt, gilt als bewusst enthaltend und wird nicht gebüsst. Damit bleibt die negative Stimmfreiheit (Recht auf Enthaltung) gewahrt.