Die Zweitmeinung gibt eine Fachärztin oder ein Facharzt ab, die den Eingriff nicht selbst durchführen und nicht im gleichen Spital arbeiten. Die Grundversicherung bezahlt sie ohne Franchise und Selbstbehalt.
J. L. vor 3 Wochen
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Plural • Lösung #3 zu Vor bestimmten planbaren Operationen braucht es eine unabhängige Zweitmeinung