Plural • Lösung #1 zu Vor bestimmten planbaren Operationen braucht es eine unabhängige Zweitmeinung
Lösung #1
Für eine kurze Liste planbarer Eingriffe zahlt die Grundversicherung die Operation nur, wenn vorher eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt wurde. Die Patientin oder der Patient entscheidet danach frei, auch wenn die Zweitmeinung abrät.
J. L. vor 3 Wochen
Stimmen
Überzeugt? Bewerte diesen Beitrag aus der Community – und hilf mit, die besten Ideen sichtbar zu machen.
Kommentare
Diskutiere mit: stelle Fragen, hinterfrage und ergänze, damit der Beitrag klarer wird.