Die EU lässt ihren Mitgliedern mehr Freiheit, als wir glauben

Fast vier von fünf Stimmberechtigten halten die EU für einen Moloch. Die Mitgliedstaaten erleben sie anders.

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Wer in Stockholm an der Kasse eine Dose Snus kauft, tut etwas, das in der übrigen EU verboten ist. Oraltabak darf in keinem Mitgliedstaat verkauft werden, ausser in Schweden. So steht es in der Tabakrichtlinie der EU, und so steht es seit 1994 im Beitrittsvertrag. Wer in Dänemark ein Ferienhaus kaufen will, ohne dort zu wohnen, braucht eine Bewilligung, die er meist nicht bekommt. Auch das hat die EU unterschrieben, in einem eigenen Protokoll zu ihren Verträgen.

Das sind keine Schlupflöcher. Es sind Hausregeln, die ein Land beim Einzug ausgehandelt hat.

In der Schweiz klingt die EU anders. 78 Prozent der Stimmberechtigten halten sie für einen «bürokratischen Moloch», zeigt eine Befragung von gfs.bern vom Frühling 2026. Kein anderes Argument gegen die EU teilen so viele. In der Debatte über das EU-Paket heisst sie «Bürokratieweltmeisterin», die Verträge heissen «Unterwerfung».

Ich halte dieses Bild für schief. Die EU ist kein Befehlsapparat. Sie gleicht eher einer Stockwerkeigentümergemeinschaft: Die Hausordnung ist dick, aber in den Wohnungen sieht es sehr verschieden aus.

Eins vorneweg: Dieser Text sagt nicht, wie man über das EU-Paket abstimmen soll, und auch nicht, ob die Schweiz beitreten sollte. Er prüft ein Bild, das bei beiden Fragen mitentscheidet.

In der eigenen Wohnung bestimmt jedes Land selbst

Wer Stockwerkeigentum besitzt, kennt die Aufteilung. Dach, Treppenhaus und Heizung gehören allen, darüber entscheidet die Versammlung. Was in der Wohnung passiert, geht die Nachbarn nichts an. Die EU funktioniert ähnlich, und die Grenze ist genauer gezogen, als man denkt.

Der Lohn gehört zur Wohnung. Der EU-Vertrag nimmt ihn ausdrücklich von den Kompetenzen der Union aus (Art. 153 Abs. 5 AEUV). Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich und Italien kennen keinen gesetzlichen Mindestlohn (Eurostat), dort verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber. Als Brüssel mit einer Mindestlohnrichtlinie zu weit ging, klagte Dänemark. Der Europäische Gerichtshof gab ihm im November 2025 teilweise recht und strich die Kriterien, nach denen die Staaten ihre Mindestlöhne festlegen sollten. Ausgerechnet das Gericht, das man in der Schweiz als «fremde Richter» fürchtet, hat einen kleinen Staat vor Brüssel geschützt.

Bei den Steuern hat jedes Land ein Veto, deshalb besteuert Irland Unternehmensgewinne mit 12.5 Prozent und Ungarn mit 9 Prozent. Ob ein Land Atomkraftwerke betreibt, entscheidet es selbst, das garantiert Art. 194 AEUV. Frankreich produziert rund zwei Drittel seines Stroms nuklear. Österreich hat die Atomkraft in einem Verfassungsgesetz verboten. Beide sind Mitglied.

Sechs der 27 Mitglieder zahlen nicht mit dem Euro. Schweden ist seit 1995 verpflichtet, ihn einzuführen, und weicht seit einer Volksabstimmung 2003 einfach aus: Es tritt dem Wechselkursmechanismus nicht bei, der die Voraussetzung wäre. Dänemark stimmt über seine Sonderregeln ab, so wie die Schweiz über ihre Verträge. 2015 lehnte es eine Lockerung ab, 2022 schaffte es den Vorbehalt bei der Verteidigung mit 66.9 Prozent Ja selbst ab.

Das Muster reicht über Einzelfälle hinaus. Die EU regelt den gemeinsamen Markt dicht. Was den Alltag prägt, bleibt bei den Staaten: Löhne, Steuern, Renten, Schulen, Spitäler, Wohnungen.

Die Verwaltung droht öfter, als sie straft

Im Schweizer Bild sanktioniert Brüssel jede Abweichung. Die Zahlen der Kommission zeigen etwas Langsameres. 2023 eröffnete sie 529 Vertragsverletzungsverfahren und schloss 1'038 ab, rund 94 Prozent davon, ohne je vor Gericht zu gehen (Jahresbericht 2023). Den Stabilitätspakt brachen Deutschland und Frankreich schon 2003. Eine Busse wegen eines zu hohen Defizits hat die EU bis heute nie verhängt.

Das extremste Beispiel war Ungarn. Rund 16 Jahre lang stellte sich die Regierung in Budapest quer. Zwischen 2011 und 2025 stammten rund 40 Prozent aller Vetos im Rat aus Ungarn (Euronews). Das Land blieb Mitglied mit vollem Stimmrecht. Es zahlte aber einen Preis: Milliarden an EU-Geldern wurden eingefroren, rund 2.1 Milliarden Euro verfielen endgültig. Beendet haben den Konflikt nicht Beamte in Brüssel, sondern ungarische Wähler, im April 2026.

Regeln gelten trotzdem. Polen zahlte wegen seiner Justizreform monatelang ein Zwangsgeld von zuerst einer Million, dann einer halben Million Euro pro Tag. Aber diese Hausverwaltung verhandelt, verlängert Fristen und räumt selten eine Wohnung.

Die Schweiz befolgt die Hausordnung schon heute

Interessanter als die Frage, wie frei die Mitglieder sind, ist die Frage, wie frei die Schweiz ist. Eine Studie der ETH Zürich hat die Bundesgesetzgebung von 1990 bis 2010 durchgesehen. Rund ein Drittel aller Gesetzesänderungen war von EU-Recht geprägt. Nur ein Viertel davon setzte bilaterale Verträge um. Den Rest hat die Schweiz freiwillig übernommen. Die Autorin kommt zum Schluss, die Schweiz sei damit «kein Sonderfall»: Studien zu Mitgliedstaaten finden Werte zwischen gut 10 und rund 40 Prozent.

Die Schweiz wohnt also im Haus nebenan, geht durch dasselbe Treppenhaus und hält sich an dessen Hausordnung. Nur an die Versammlung geht sie nicht.

Wie das konkret aussieht, zeigt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Mit dem EU-Paket hat sie nichts zu tun, kein Vertrag verpflichtet die Schweiz, die EU-Regeln dazu zu übernehmen. Trotzdem wollte der Bundesrat sie 2024 angleichen. Als die EU ankündigte, ihre Regeln zu lockern, wartete er ab. Im April 2026 legte er einen neuen Entwurf vor, der sich «namentlich an den aktuellen Bestimmungen (sog. Omnibus-Richtlinie) der Europäischen Union» orientiert. Statt heute rund 200 Unternehmen müssten künftig noch rund 100 berichten. Die Schweiz folgt Brüssel also auch dann, wenn Brüssel die Richtung wechselt. Mitentschieden hat sie weder beim Verschärfen noch beim Lockern.

Auch die grössten Lasten empfinden Schweizer Firmen nicht aus Brüssel. Im Bürokratiemonitor des SECO stehen Baubewilligungen, Lebensmittelhygiene und die Mehrwertsteuer oben. Ob man die Übernahme von EU-Recht gut findet, ist eine andere Frage. Zum Bild eines Landes, das sich gegen Brüsseler Bürokratie abschottet, passt sie schlecht.

Die Unordnung entsteht auf beiden Stockwerken

Ein Teil der Regelflut ist trotzdem echt, und Brüssel räumt das selbst ein. Auf der Liste der zehn grössten Hürden im Binnenmarkt steht bei der Kommission an erster Stelle: zu komplexe EU-Regeln. Seit 2025 versucht sie mit zwölf Vereinfachungspaketen, die eigene Flut zurückzunehmen.

Ein anderer Teil entsteht in 27 Hauptstädten. Wer Monteure für ein paar Tage nach Frankreich, Österreich und Belgien schickt, meldet sie in drei Systemen an. Die 27 Meldesysteme der EU verlangen zusammen rund 300 Datenfelder, ein gemeinsames Formular käme mit 30 aus. Seit Juni 2026 gibt es eine Einigung auf ein digitales EU-Formular. Ob ein Land es nutzt, bleibt ihm überlassen. Hier wäre mehr Europa die Entlastung: nicht mehr Regeln, sondern dieselben.

Spielraum ist nicht Souveränität

Der stärkste Einwand gegen diesen Text lautet ungefähr so: Natürlich haben Mitglieder Spielraum. Aber sie haben ihn ausgehandelt, als sie am Tisch sassen, und sie stimmen mit, wenn die Hausordnung geändert wird. Vor allem kennt kein Mitgliedstaat eine direkte Demokratie, in der das Volk viermal im Jahr über Sachfragen entscheidet. Was in Dänemark eine Ausnahme ist, wäre in der Schweiz der Alltag, der Konflikt mit Brüssel also häufiger. Und selbst ein nüchterner Beobachter wie der Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann sagt, auf die Schweiz komme mit den Verträgen «die grösste Regulierungswelle der Schweizer Geschichte» zu.

Das trifft einen echten Punkt. Spielraum innerhalb eines Regelwerks ist etwas anderes als die Freiheit, das Regelwerk abzulehnen. Wie viel Spielraum die Schweiz als Mitglied hätte, weiss niemand. Ich auch nicht. Dänemarks Sonderregeln entstanden erst nach einem Nein an der Urne.

Aber der Einwand bestätigt das Schweizer Bild nicht, er verschiebt es. Er sagt nicht, dass Mitglieder ihre Freiheit verlieren. Er sagt, dass die Schweiz ihre auf andere Art schützt: ohne Stimme am Tisch, dafür mit der Möglichkeit, Nein zu sagen. Beides hat einen Preis. Über diese Abwägung kann man ernsthaft streiten. Ein Moloch kommt darin nicht vor.

Die Schweiz ist in diesem Bild kein Mieter im Haus der EU. Sie ist der Nachbar, der durch dasselbe Treppenhaus geht und die Hausordnung meist freiwillig befolgt. Dass sie zu lang ist, beklagt er zu Recht. Nur liest er sie, statt sie mitzuschreiben.

Oliver Herren ist Mitgründer von Plural, Digitec Galaxus und True Wealth. Er schreibt hier seine persönliche Meinung, nicht die von Plural.

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